AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von ems-print.de für Unternehmer



§ 1 Geltung der Bedingungen
 
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von ems-print.de,
Schüttelsand 2, 49808 Lingen Biene (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt)
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im
Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige
Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist,
Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen
ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen
bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder
Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese
Geschäftsbedingungen).
 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder
sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig
bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB
genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den
angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine
Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen
haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf
Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite
oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe
Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.

(5) Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss sind unverbindlich. Mündliche
Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch eine Vereinbarung in Textform
bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt werden.

(6) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und
Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.


§ 3 Preise  

(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben und die Umsatzsteuer
getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung
und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber
geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten
entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen
Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten
anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.

(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung
des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten
veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem
Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
 
(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können
vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt
werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche
Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden
Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung
des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

(4) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines
Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der
Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die
Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden
Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in
der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese
müssen über sein Kundenkonto erfolgen.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten)
sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu
nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu
stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die
aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des
Auftragnehmers erforderlich machen.
 

§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten
bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung
getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den
in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für
andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten,
außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform
ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt
auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu vertreten sind.

(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder
einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene
Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten
Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem
Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen
technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

(3) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei
Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine
Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt
werden.
 

§ 5 Lieferung und Leistungszeit

(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite
angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers
ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der
vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese
beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin
oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit.
Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht
zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in
Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese
berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und
Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich
unangemessen benachteiligt wird.

(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der
Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen
Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der
Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
 

§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt

(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer
Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie
hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können
wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits
geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.

(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
- wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein
- im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres
Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der
objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf
die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine
kurzfristige Lieferstörung handelt;
Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies
nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort,
Unfällen oder Unwettern auf den Transportwegen.

(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches
Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags
bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).

§ 6a Periodische Arbeiten
 
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von
mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt hiervon unberührt.  


§ 7 Gefahrenübergang – Versand

(1) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des
Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der
Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über.
Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch
Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen
übernommen hat.

(2) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird
oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber
liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine
Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang
anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung
durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände.
Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über
weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.

(3) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die
Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen
Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

(5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur
annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein
quittiert wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche
aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.

 
§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
 
(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend
abweichend geregelt.

(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach
dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet
oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu
erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn
die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den
weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.

(3) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten
Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche
Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

(4) Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen
eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei
farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt
technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise
Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem
Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des
Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können
nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und
Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht
beanstandet werden.

(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen
werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%
hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen,
die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender
Maschinen sowie Anlaufbögen.

(6) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür
trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

(7) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) - in
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche
Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und
verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.

(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen
wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig
verschwiegen haben.


§ 9 Haftung auf Schadensersatz  

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf
Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“).
Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind
Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv)
für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer
Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender
Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt
oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.

(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung
erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies
jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.

(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für
Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache
unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt
der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der
Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der
neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen
Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers
verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen,
übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache
entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger
Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder
Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur
Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende
Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen
Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer die Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung,
Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.


§ 11 Zahlung

(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal,
BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung
(Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)
sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und
Auftragnehmer getroffen wurde.

(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom
Auftraggeber eingezogen.

(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der
Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben.
Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die
Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht
berührt.

(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung
in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum
Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den
Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen
Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt
immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des
Auftraggebers gehen.

(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren
Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den
Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(8) Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt.
Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde
und nicht mehr zurückgegeben werden kann.

(9) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung
einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

(10) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des
Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu
verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem
Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im
Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

(11) Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der
Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt.

(12) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
 

§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher
Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber
kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.

(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die
Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist
von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition
gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte
Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.

(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur
Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren
Frist.


§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten
Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom
Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder
Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber
dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den
Ansprüchen der Dritten frei.


§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im
Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die
gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch
keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein
Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu
reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur
Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer
gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der
Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das
einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein
Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum
Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der
Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in
Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.


§ 15 Handelsbrauch

Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die
Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur
Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
 

§ 16 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem
Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und
müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die
Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.


§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

(1) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name,
Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch
verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet,
soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und
Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst
weitergegeben.

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie
Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des
Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden
gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

 
(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von
Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal
mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf
CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.


§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Stuttgart. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an
Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser
Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen
des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,
wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.


Lingen-Biene, 01.09.2016 (ems-print.de, GlL, v1.1)



Allgemeine Geschäftsbedingungen
von ems-print.de für Verbraucher



§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von ems-print.de,
Schüttelsand 2, 49808 Lingen Biene (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt)
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im
Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen
ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen
bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.


§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite

(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu Informationszwecken und
stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig
bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB
genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den
angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben, erhalten Sie zunächst eine
Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten
Sie ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und
ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf
Anfrage zu. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf
Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer
Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben.


§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen

(1) Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und stellen keine
verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform.

(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des Auftragnehmers
annimmt. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme spätestens mit Zahlung des in der
Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Betrags.


§ 4 Preise, Gratisware

(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den
Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter
spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen
Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der
Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese
sind von Ihnen zu tragen.

(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung
des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten
veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem
Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können
vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt
werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche
Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden
Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung
des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

(4) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines
Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren [oder wenn der Auftraggeber die Druckdaten
nicht bis zum vereinbarten Termin liefert], kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €
inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer
bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der
Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch
den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert.
Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein
Kundenkonto erfolgen.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten)
sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu
nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu
stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die
aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des
Auftragnehmers erforderlich machen.

(6) Wenn Sie von seinem Widerrufsrecht nach § 5 dieser AGB Gebrauch machen, so haben Sie
die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.


§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Widerrufsbelehrung

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ems-print.de, Schüttelsand 2,
49808 Lingen Biene, E-Mail: info@ems-print.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder
bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)

— An ems-print.de, Schüttelsand 2, 49808 Lingen Biene, E-Mail: info@ems-print.de

Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung
eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig
auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer
  Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.


§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten
bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung
getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den
in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für
andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten,
außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform
ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt
auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu vertreten sind.

(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder
einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene
Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten
Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem
Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen
technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.


§ 8 Lieferung und Leistungszeit

(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite
angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers
ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der
vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese
beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.

(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin
oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit.
Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht
zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in
Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese
berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und
Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich
unangemessen benachteiligt wird.

(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der
Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen
Mehraufwendungen verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der
Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

 
§ 9 Periodische Arbeiten

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von
mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt.

 
§ 10 Versand

 (1) Äußert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Wunsch, dass er Versand
verzögert wird, und kommt der Auftragnehmer diesem Wunsch nach, so geht die Gefahr für
den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber
über, soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vereinbarung des verzögerten
Liefertermins darauf ausdrücklich in Textform hingewiesen hat.

 
(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die
Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen
Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

 
§ 11 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend
abweichend geregelt.

(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie
für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine
Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen
Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer
zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann
der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen
herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 12
verlangen.

 
(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab
Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.

(4) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren nicht als Mangel beanstandet werden. Dies gilt technisch
bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise
Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und
dem Endprodukt.

(5) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Bestellwertes haftbar gemacht werden. Liefert der
Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.

(6) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers
geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und
können nicht als Mangel beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen
können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind
hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden.

(7) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom
Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck
der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine
Reklamationen von Mängeln anerkannt.

(8) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(9) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen
werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%
hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren
Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare
weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

(10) Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem
Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die
nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von
diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des
Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen
und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem
Ausschluss enthalten.

(11) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand
durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(12) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt.
Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer
nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können
nicht zurückgesandt werden.

(13) Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.

(14) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem
Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.

(15) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung in Satz 3 und in Abs. 16 - in
zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder
Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die
vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
gelten die Regelungen in § 12.

(16) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen,
in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat.


§ 12 Haftung auf Schadensersatz

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf
Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12 gemeinsam „Schadensersatz“).
Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind
Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv)
für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer
Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender
Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt
oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.

(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.


§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des
Auftragnehmers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder
sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist
der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen
unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.


§ 14 Zahlung

(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal,
BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung
(Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)
sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und
Auftragnehmer getroffen wurde.

(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom
Auftraggeber eingezogen.

(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat
der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu
erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde
gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden
nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.

(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung
in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum
Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den
Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks, Wechsel oder die Annahme von
anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln
und anderen Währungen als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind
Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren
Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den
Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(8) Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der
Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt.

(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.


§ 15 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten
Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom
Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder
Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber
dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den
Ansprüchen der Dritten frei.
 

§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im
Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die
gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch
keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein
Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu
reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur
Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer
gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der
Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das
einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein
Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum
Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der
Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in
Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

 
§ 17 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem
Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und
müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die
Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

 
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen

(1) Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält,
werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer
gespeichert und genutzt.

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie
Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des
Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden
gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von
Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal
mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf
CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.

(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name,
Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch
verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet,
soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und
Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst
weitergegeben.


§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser
Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen
des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,
wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

 
Lingen Biene, 01.08.2016 (ems-print.de, GlL, v1.1)